Tipps
Um Ihre finanzielle Verhältnis zu verbessern oder zu sichern, beachten Sie bitte folgendes:
Versuchen Sie als Erstens, auch wenn es schwer fällt, von Besuch der kostenpflichtigen Internetseiten Abstand zu nehmen, weil es genug gleichwertigen kostenlosen Angebote gibt, zum Beispiel die Forums, die zwar viel Zeit beanspruchen, weil nicht alles der Wahrheit entspricht, sondern den Werbezwecken dient, dafür aber kein Geldverschwendung darstellen.
Legen Sie sich ein kostenlosen E-Mail bei der www.t-online.de oder www.msn.de, www.rambler.ru und so weiter an.
Falls es noch nicht geschehen ist, wechseln Sie Ihre Kfz-Versicherung zur einer Online- Versicherung, zum Beispiel HUK24 (www.huk24.de). Sie haben ja Internetzugang und damit die erforderliche Voraussetzungen dafür. Der Anmeldung erfolgt in elektronischer Form, es ist im Prinzip das Gleiche, das der Berater für Sie macht. Als Werber-ID können Sie agent007 angeben.
Wechseln Sie Ihre Krankenkasse, zum Beispiel zur IKK- Direkt. (www.ikk-direkt.de), Verwaltung erfolgt auch, ähnlich der obengenanten Kfz-Versicherung online.
Die Sparda-Bank und Citybank bitten gebührenfreien Girokonten an, allerdings muss man wegen der Höhe Ihres Verdienstes die Bedingungen sorgfältig lesen und schauen ob der Kontowechsel in Frage kommt.
Falls ein Kauf bevorsteht, ist es äußerst empfehlungswert nur die Sachen im Internet zu erwerben, von denen Sie etwas verstehen oder sie zuvor irgendwo (z.B. in einem Geschäft) vorher betrachtet hatten, vergessen Sie dabei nicht die Preise inklusive Versand zu vergleichen.
Wenn Sie eine gebrauchte Sache anschaffen oder veräußern beabsichtigen, gehen Sie natürlich zur www.ebay.de, dort, nach der Anmeldung, die etwa eine Woche in Anspruch nehmen wird, können Sie die Kauf- und Verkaufoptionen tätigen.
Vergessen Sie nicht beim Vertragsabschluss alles sorgfältig durchlesen, bevor Sie etwas anklicken.
Bei einem Rechtsstreit müssen Sie nicht unbedingt einen Restanwalt hinzuzuziehen. In Gerichten erster Instanz (Amtsgerichte beim Streitwert bis 5 000,00 € geregelt durch §23 GVG, Link: http://bundesrecht.juris.de/gvg/BJNR005130950.html) kann jeder deutsche Bürger sich selbst vertreten (natürlich wenn Sie ganz sicher sind, dass Sie Recht haben, ausschließlich Ärgernisse mit dem „Vater-Staat“, die übrigens von keiner der Rechtsschutzversicherungen abgedeckt werden). Die deutschen Gesetztexte sind auf der Internetseite www.gesetze-im-internet.de, zu sehen.
Die pfändungsfreie Grenze wird aus dem § 850 C ZPO http://bundesrecht.juris.de/zpo/__850c.html ersichtlich. Und sie übersteigt meistens deutlich die Erwartungen. In Pfändungssachen ist vor allen § 850 k ZPO http://bundesrecht.juris.de/zpo/__850k.html bzw. dort verankerte „Hintertürchen“ nicht zu vernachlässigen. Diese bedeutet: Pfändungsfreie Betrag wird nur auf Antrag vor Amtsgericht des Schuldners ihm überlassen, und wird oftmals von Beamten zu nutze gemacht.
Falls Ihr Auto einen unerheblichen Schaden (kleinen Kratzer) erlitten hat, müssen Sie nicht unbedingt es teuer nachlackieren. Vielmehr ist in diesem Fall das einfache Zukleben des Schadens angebracht. Die günstigen Aufkleber in beliebigen Form und Farbe bekommen Sie auf www.art-of-decals.com .
Wenn Sie sich auf der Suche nach passenden Haus oder Wohnung befinden, werden Sie sicherlich auf www.wohnung.net findig.
Das Angebot wird mit Ihrer Hilfe ständig weiter ausgebreitet.
Diese Empfehlungen sind nach bestem Wissen und unter Beachtung größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Etwaige rechtliche Hinweise, Empfehlungen und Auskünfte sind unverbindlich; eine Rechtsberatung findet nicht statt.